Zahlungsbedingung / Vereinbarung bei Abholung – Lieferung :- 50 % bei Bestellung der Ware
- 50 % vor Abholung / Lieferung der Ware oder wie in unserem Angebot vereinbart
( Auf Wunsch / Absprache ist der Restbetrag per Nachnahme möglich,
jedoch entstehen Kosten zu Lasten des AG, von mindestens
25 CHF/ Netto bzw. 2% der Gesamtauftragssumme / Netto) Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Hinweis:
Unsere Nettopreise sind auf der Grundlage der von Ihnen angefragten Stückzahlen pro Pos. kalkuliert, bei Abnahme aller Positionen in einer Partie. Unsere Preise verstehen sich auch in den Einzelpositionen als Mischkalkulation.
Sollten die Örtlichkeiten den Aufbau erschweren oder z. B. eine zusätzliche Anfahrt notwendig werden, kann der genannte Preis entsprechend angepasst werden.
Bedenken Sie dabei bitte, dass unsere bewährten Konstruktionen vorwiegend Einzelanfertigungen sind und wir deshalb mengenabhängig kalkulieren müssen.
Bei Mengenabweichungen pro Pos. und / oder der Gesamtstückzahl, sowie bei Maßabweichungen bzw. Maßunterschieden innerhalb der einzelnen Positionen behalten wir uns eine entsprechende Preiskorrektur für jedes abweichende Element vor.
Leistungen, welche nicht ausdrücklich beschrieben sind, sind im Angebotspreis nicht enthalten und können zusätzlich angeboten werden. Preisbindung 6 Wochen.
Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461 ( Stückverzinkung )
In diesem Abschnitt der Norm wird darauf hingewiesen, dass ein unterschiedliches Aussehen der Verzinkung ( dunkel- bzw. hellgraue Bereiche ) sowie Weißrost
( wenn die geforderte Mindestdicke des Zinküberzuges noch vorhanden ist ) keinen Grund zur Beanstandung darstellt. Eine Ausbesserung von Fehlstellen ist grundsätzlich zugelassen.
Vertragsbedingungen: Für das oben genannte freibleibende Angebot liegt die VOB zugrunde, sowie unsere AGBs, welche Sie gelesen haben.
Information :Nach telefonischer Terminvereinbarung können Musterstücke sowieBildmaterial in unseren Werksräumen besichtigt werden.Unsere Lieferzeit für diese Ware beträgt im Augenblick mindestens 6-8 Wochen ab Bestellung. Lagerware innert 3-5 Tagen lieferbar Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen Christian Wunsch HVM
Untenstehende Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur dann als vereibart, wenn Ihre Geltung durch uns schriftlich bestätigt worden ist. Spätestens mit der vorbehaltlosen Annahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als angenommen.
1. Vertragsabschlussa) Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Bestätigung des Auftrages zustande. Massgebendes Datum für
den Vertragsabschluss ist das Datum der Auftragsbestätigung.
Als Auftragsbestätigung gilt auch unsere Rechnung, wobei dann
an die Stelle des Datums der Auftragsbestätigung das
Rechnungsdatum tritt.
b) Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück und hat er den Rücktritt
zu vertreten, können wir als pauschalierten Schadenersatz
eine Abstandssumme in Höhe von 20% des Auftragswertes
berechnen, gegebenenfalls zuzüglich der Gesetzlichen MWSt.
Weisen wir einen höheren Schaden oder der Käufer einen
geringeren Schaden nach, ist nicht die pauschalisierte
Abstandssumme, sondern der tatsächlich entstandene Schaden
zu ersetzen.
2. Unsere Angebote und Preisea) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern im
Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes
vereinbart ist.
b) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk und
zuzüglich der gesetzlichen MWST. Das abladen der Waren hat
der Verkäufer zu übernehmen, auch wenn frachtfrei geliefert
wird.
c) An vertraglich vereinbarte Preise und Konditionen halten wir uns
ab Vertragsabschluss drei Monate gebunden. Soll die
Lieferung erst nach 3 Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen,
behalten wir uns eine dementsprechende Preiserhöhung für
den Fall vor, dass sich unsere Einkaufspreise erhöhen oder sich
die Fabrikation oder der Vertrieb aus von uns nicht zu
vertretenden Umständen verteuert.
3. Lieferung, Annahmea) Lieferfristen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich
bestätigt haben. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Hat der Käufer im Vorraus eine Anzahlung
zu leisten , beginnt die Lieferfrist nicht vor Eingang der
Zahlung bei uns.
b) Die Lieferfrist ist von uns eingehalten, wenn bis zu Ihrem
Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder der
Transportauftrag erteilt ist. Sofern der Käufer keine
bestimmter Versandart vorschreibt, wählen wir die Versandart
nach unserem Ermessen ohne Gewähr für den billigsten oder
schnellsten Weg aus.
c) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussprrung, hoheitliche
Verfügung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen
bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht.
Wird uns in diesen Fällen die Lieferung für eine längere Zeit als
einen Monat unmöglich, können wir vom Vertrag ganz oder
teilweise zurücktreten, ohne dass der Käufer Schadenersatz
verlangen kann.
d) Haben wir mit dem Verkäufer scgriftlich vereinbart, dass wir
die Ware nur auf seinen Abruf ausliefern, muss der Käufer die
gesamte Ware innerhalb von 1 Monat, ausser es wurde etwas
anderes schriftlich vereinbart, nach Vertragsabschluss abrufen.
Nach Ablauf des 1 Monat und der schriftlichen Anordnung sind
wir berechtigt, die bei uns lagernde Waren an den Käufer
auszuliefern und zu beechnen.
e) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die im Bereich des
Käufers liegen, können wir den Käufer mit einer Frist von einer
Woche in Annahmeverzug setzen. Danch können wir dem
Käufer unbeschadet weitere Ansprüche, die durch die Lagerung
entstandenen Kosten berechnen, Bei Lagerung in eigenen
Räumen mindestens 1% des Rechnungsbetrages für jeden
angefangenen Monat.Weisen wir höhere Lagerkosten oder der
Käufer niedrigere Lagerkosten nach, sind die tatsächlich
entstandenen Lagerkosten zu ersetzen. Nach Ablauf einer
zunächst von uns gesetzten Frist von zwei Wochen können wir
vom Vertrag zurücktreten und über die Ware anderweitig
verfügen.
f) Teillieferungen sind jederzeit zulässig, Teilabnahmen nur nach
schriftlicher Vereinbarung.
4.Zahlunga) Zahlung hat, falls keine anderen schriftlichen Vereinbarungen
vorliegen, so wie im Angebot/Rechnung aufgeführt, ohne Abzug
zu erfolgen.
b) Bei Überschreitung des unter a) aufgeführten
Zahlungstermins ist der Käufer automatisch, ohne weiter
Mahnung, im Verzug. Er ist verpflichtet, ab Verzug,
Verzugszinsen von 5% vom Rechnungsbetrag zu bezahlen.
Eventuelle gewährte Skonti entfallen. Die Zahlung per Scheck
gilt erst mit der Gutschrift des Scheckbetrages auf unserem
Konto als erfolgt.
c) Gerät der Käufer mit einem fälligen Rechnungsbetrag in
in Verzug, werden alle übrigen, noch offen stehenden
Rechnungen des Käufers sofort zur Zahlung fällig, auch wenn
insoweit das Zahlungsziel noch nicht abgelaufen wäre.
Das Bekanntwerden einer ungünstigen Finanzlage des
Bestellers vor oder nach einer Lieferung brechtigt uns,
sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen oder entsprechende
Sicherheit zu verlangen.
d) Der Käufer darf nur mit der von uns unbestrittenen oder mit
festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die gilt auch für
Leistungsverweigerung – und Zurückbehaltungsrechte.
e) Von uns gewährte Rabatte gelten nur für den fall, dass der
Käufer die von uns gesetzten Zahlungsziele einhält.
Andernfalls sind wir berechtigt, Rabatte zurückzunehmen und
Forderung in voller Höhe weiter zu verfolgen.
5. Eigentumvorbehalta) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor,
dies gilt auch im Falle einer Weiterveräuserung der Waren.
b) Bei der Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer gelten wir
als Hersteller und erwerben an den neu entstandenen Waren
Eigentum. Werden unsere waren zusammen mit anderen
Materialien verarbeitet, erwerben wir im Verhältnis des
Rechenwertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien
Miteigentum. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung
unserer Ware mit einer Sache des Verkäufers die als
Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum der Sache im
Verhältnis des Rechenwertes unserer Ware zum Rechnungs-
bzw. Verkehrswerte der Hauptsache auf uns über.
Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer für uns.
c) Der Käufer ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügern,
solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber rechtzeitig
nachkommt. Für die fälle der Weiterveräusserung unserer
Waren oder von Waren, an denen uns Miteigentumsrechte
zustehen, tritt der Käufer bereits mit unserer Auftragbestätigung
alle Forderung aus der Weiterveräusserung ab. Zur
Einbeziehung der Forderung ist der Verkäufer solange
ermächtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns
gegenüber nachkommt. Die Ermächtigung zu Weiterver-
äusserung kann von uns aus wichtigem Grund, insbesondere
bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei berechtigten Zweifeln
an dessen Kreditwürdigkeit, fristlos widerrufen werden.
In diesem Falle hat der Käufer uns den Drittwerber zu benennen
und diesen selbst von der Abtretung zu benachrichtigen.
Das Benachrichtigungsrecht steht in diesen fällen auch uns zu.
d) Übersteigt der Wert der sicherheiten Forderungen um mehr als
20% werden wir auf Verlangen des Verkäufers oder sonstiger
dringlich berechtigter Personen nach unserer Wahl Sicherheiten
freigeben, bis die Übersicherung beseitigt ist.
e) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren
und diejenigen Waren, an denen uns Miteigentumsrecht
zusteht, während der Dauer unserer Eigentumsrechte
ordnungsgemäss und getrennt von anderen Waren zu lagern.
6. Lieferqualitäta) Die Qualität unserer Erzeugnisse ist von den zur Verfügung
stehenden Rohstoffen abhängig. Qualitätsänderungen,
Farbunterschiede und Gewichtsabweichungen sind deshalb nur
dann von uns zu vertreten, wenn sie unter den gegebenen
Verhältnissen vermeidbar gewesen wären.
Geringfügige , ausser extrem farblichen, Abweichungen,
Probelieferungen oder Muster können grundsätzlich nicht
beanstandet werden.
b) Eine Garantie für die Eignung der Ware für einen bestimmten
Verwendungszweck ( z.Bsp.Stallbelag, Arbeitsrampen) wird
nicht gewährleistet.
c) Der Käufer hat erhaltene Waren unverzüglich auf Sachmängel,
Falsch- und Fehllieferungen zu untersuchen.
Sachmängel, Falsch- und Fehllieferungren soweit diese durch
zumutbare Prüfungen feststellbar sind, kann der Käufer nur
innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Waren, in jedem Fall aber vor
der Verarbeitung, schriftlich rügen.
d) Für die gelieferten Waren übernehmen wir die Gewährleistung
unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt:
1.) Rechtzeitige gerügte Fehlmeldungen werden wir nachliefern,
wobei die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist einzuhalten ist.
Das gilt auch für Falschlieferungen.
2.) Mangelhafte Waren werden wir gegen mangelfreie Waren
austauschen, wobei die ursprünglich vereinbarte
Liferfrist einzuhalten ist. Ist auch die Ersatzlieferung
mangelhaft, kann der Käufer wandeln oder mindern.
3.) Mass-, Gewichts, Leistungs- und sonstige technische
Angaben, insbesondere über Eigenschaften unserer Waren
sind im Rahmen der üblichen Toleranzen nur verbindlich,
wenn sie ausdrücklich bei Vertragsabschluss
zugesichert wurden.
6.) Wir haften für keine Schäden, die durch Verarbeitung
unserer Waren entgegen unseren Hinweisen entstehen.
e) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähen
in sechs Monaten seit Gefahrenübergang.
f) Die Gefahr geht auf den Käufer über( bei ab Werk-Lieferung)
sobald wir die Ware dem Transportunternehmen übergeben
haben oder die Ware unser Auslieferungslager verlassen hat.
Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Ab
Werk-Lieferungen die der Käufer selbst organisiert, wir aber
einen Teil oder die gesamten Transportkosten (Ausland)
bezahlen.
g) Für Transportschäden (frei Haus-Lieferungen) haften wir nicht,
sonder der beauftragtes Transportunternehmen.
Dem Käufer treten wir alle
Dem Käufer treten wir alle Ansprüche ab, die und gegenüber
dem Transportunternehmer zustehen. Der Käufer hat diese
Ansprüche fristgerecht geltend zu machen.
Transportversicherungen, bei ab Werk-Lieferungen
hat der Käufer selbst abzuschliessen.
h) Schadensersatzansprüche des Verkäufers wegen Verzugs- oder
Unmöglichkeiten sind in der Höhe nach auf den Kaufpreis des
verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung
beschränkt, es sei denn , dass unsererseits grobes Verschulden
oder Vorsatz vorliegt.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus grob fahrlässigem
Verschulden unsererseits sind aud die Schäden begrenzt, die
als Folge unserer Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Weitergehende Ansprüche des Käufers oder dritter Personen,
insbesondere Ansprüche auf Ersatzansprüche, die nicht an den
gelieferten Waren selbst entstehen, sind ausgeschlossen.
i) Sofern wir unsere Kunden anwendungstechnisch beraten,
machen wir das nach bestem Wissen, übernehmen für die
Beratung aber keine Haftung.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstanda) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Christian Wunsch HVM
b) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten ist ausschliesslicher
Gerichtsstand der Sitz unserer Gesellschaft.
c) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist.
d) Die Geschäftsbeziehung untersteht ausschliesslich dem
Schweizer Recht und Gerichtsbarkeit. Sollten Teile dieser
Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen
Vereinbarungen gleichwohl wirksam.